Einbürgerungen in die Bürgergemeinde Münchenstein
Die Verantwortliche für das Ressort Einbürgerungen berät die Einbürgerungswilligen in Einbürgerungsverfahrensfragen der Bürgergemeinde, T 061 411 49 25 oder Email silvia.baetscher@buerger-muenchenstein.ch.
Sie leitet den Prozess des Einbürgerungsverfahrens der Bürgergemeinde.
Die für die Einbürgerungen zuständige Bürgerrätin ist auch Vertreterin des Bürgerrates in der Rebbaukommission.
Ins Gemeindebürgerrecht von Münchenstein kann aufgenommen werden, wer in bürgerlichen Ehren und Rechten steht, einen guten Leumund besitzt, sich zu unseren demokratischen Einrichtungen bekennt, die schweizerische Sinnesart bejaht und seinen privaten und öffentlich-rechtlichen Pflichten nachkommt.
Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte den kantonalen Vorschriften. Siehe dazu folgende Merkblätter unter diesem Link
Anmeldeformular zur Einbürgerung für SchweizerInnen
Anmeldeformular zur Einbürgerung für ausländische Staatsangehörige
Link zu Wissenswertes:
Der Kanton Baselland in Kürze 2021/2022
Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Münchenstein
Haben Sie Fragen oder Interesse an diesem Bereich, dann wenden Sie sich bitte an:
Silvia Bätscher
Ressort: Einbürgerungen / Stellvertretung: Paul Loeliger
T: 061 411 49 25
E-Mail: silvia.baetscher@buerger-muenchenstein.ch