Einbürgerungen

Die verantwortliche Bürgerrätin für das Ressort Einbürgerungen, Frau Silvia Bätscher, berät die gesuchstellende Person im Einbürgerungsverfahren der Bürgergemeinde. Sie ist ebenfalls Delegierte des Bürgerrates in der Rebbaukommission.

Frau Bätscher leitet den Prozess des Einbürgerungsverfahrens der Bürgergemeinde.

Ins Gemeindebürgerrecht von Münchenstein kann aufgenommen werden, wer in bürgerlichen Ehren und Rechten steht, einen guten Leumund besitzt, sich zu unseren demokratischen Einrichtungen bekennt, die schweizerische Sinnesart bejaht und seinen privaten und öffentlich-rechtlichen Pflichten nachkommt.

Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte den kantonalen Vorschriften. Siehe dazu folgende Informationen und Merkblätter des Kantons.

Hier finden Sie die Informationen und Formulare der Bürgergemeinde Münchenstein zum Download:

Infoblatt zur Einbürgerung

Anmeldeformular zur Einbürgerung für SchweizerInnen

Anmeldeformular zur Einbürgerung für ausländische Staatsangehörige

FAQ Einbürgerungen

Links zur Vorbereitung für das Integrationsgespräch:

Geschichte Münchensteins

Kanton BL in Kürze 2023

Der Bund kurz erklärt 2024

Leitfaden Staatskunde

Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Münchenstein

Einbürgerungsaktion 2024 für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger in der Gemeinde Münchenstein

Werden Sie Bürgerin/Bürger der Bürgergemeinde Münchenstein und bringen Sie Ihre Ideen, Ihre Stimme und Ihr Engagement für eine starke und lebendige Zukunft, als neue/n aktive/n und motivierte/n Bürgerin/Bürger, ein und helfen Sie, die Bürgergemeinde weiterzuführen.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, Teil dieser Gemeinschaft zu werden und gemeinsam mit uns eine lebendige, vielfältige und lebenswerte Bürgergemeinde zu gestalten.

Die Einbürgerung startet mit dem Ausfüllen und Einsenden des Anmeldung EB-Aktion SchweizerInnen.

Hier finden Sie den Flyer mit allen wichtigen Information.

Ende der Aktion: 13. Oktober 2024

Schritt für Schritt zum Schweizer Pass

Die Einbürgerung ist der letzte Schritt auf dem Weg der Integration in ein Leben in der Schweiz. Sie gibt der eingebürgerten Person das Recht abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden.

Die Schweiz kennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, riskiert also nicht, die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren, es sein denn, der Herkunftsstaat akzeptiert keine Doppelbürgerschaft.

Es gibt das ordentliche Einbürgerungsverfahren und das erleichterte Einbürgerungsverfahren, hier kurz erklärt: Einbürgerungsverfahren

Wenn Sie sich in Münchenstein einbürgern lassen wollen, dann sind Sie hier herzlich willkommen.

Informieren Sie sich im Internet oder hier, auf unserer Webseite, über die Möglichkeiten und Anforderungen um Schweizer Bürger:in, Bürger:in des Kantons Baselland und Bürger:in von Münchenstein zu werden.

Infoblatt zur Einbürgerung

Sie füllen das Anmeldeformular (für jede Person ein Formular) aus, siehe Link unten, legen die entsprechenden Unterlagen, gemäss Rückseite bei und senden diese an uns, gerne auch per E-Mail.

Das Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige finden Sie hier

Das Anmeldeformular für Schweizer Staatsangehörige finden sie hier

Ihre Anmeldung wird nach Erhalt kontrolliert und wenn die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail-Einladung zum Kurz- bzw. Kennenlerngespräch.

In diesem Kurz- und Kennenlerngespräch wird Ihnen der ganze Einbürgerungsprozess ausführlich erklärt und Sie erhalten alle Unterlagen für eine erfolgreiche Einbürgerung.

  • Dieses Kurzgespräch findet im kleinen Rahmen statt. Unsere Bürgerrätin Ressort Einbürgerungen, Frau Bätscher und die Verwalterin, Frau Cosato, werden Sie in der Trotte empfangen.
  • Details, wie z.B., dass Sie während dem Einbürgerungsprozess nicht in eine andere Wohngemeinde umziehen dürfen, Sorge dazu tragen müssen, keinen Eintrag ins Strafregister zu erhalten und dass keine Steuerschulden bestehen dürfen, werden Ihnen sorgfältig erläutert.
  • Bis zu diesem Gespräch müssen Sie keine weiteren Vorbereitungen treffen (oder bereits Themen aus der Schweiz gelernt haben).
  • Ebenfalls erhalten Sie von uns die Anmeldung (das Gesuchsformular) zur Einbürgerung für den Kanton und den Fragebogen zum Kurzgespräch.

Sie haben sich nun bereits schon viele Gedanken über die Einbürgerung gemacht.

  • Sie haben alle Unterlagen, gemäss Anmeldungsbogen des Kantons, zusammengestellt. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das SID:
  • 061 552 51 61
  • afmb@bl.ch
  • SID (Sicherheitsdirektion des Kanton Baselland)
  • Dem Kanton müssen Sie auch Ihr B1-Sprachzertifikat, mündlich und schriftlich, zuschicken.
  • Hier der Wortlaut des SID, Sicherheitsdirektion Kanton Baselland:
    Als Nachweis der Deutschkenntnisse ist ein fide-Sprachenpass (Informationen unter: https://www.fide-info.ch/de/einbuergerung), ein Telc-Test oder ein Goethe-Zertifikat beizubringen (keine Kursbestätigungen). Es handelt sich dabei um standardisierte Sprachtests, die von lizenzierten Prüfungszentren (meist Anbietern von Sprachkursen) durchgeführt werden. Zum Beispiel gibt es folgende Anbieter für diese Sprachkurse:
    - Ausländerdienst Baselland, Bahnhofstrasse 16, 4133 Pratteln, 061 827 99 00
    - ECAP Basel, Clarastrasse 17, 4005 Basel, 061 690 96 19
    - Klubschule Migros Basel, Jurastrasse 4, 4052 Basel, 058 575 87 00
    - K5 Basler Kurszentrum, Gundeldingerstrasse 161, 4053 Basel, 061 365 90 27
    - NSH Bildungszent Basel AG, Elisabethenanlage 9, 4051 Basel, 061 202 12 02
    - Volkshochschule beider Basel, Kornhausgasse 2, 4003 Basel, 061 269 86 66
  • Wenn ALLE Unterlagen zur Einreichung des Gesuches an den Kanton zusammengestellt sind, senden Sie die Anmeldung an den Kanton und zeitgleich den Fragebogen Kurzgespräch an die Bürgergemeinde zurück. Fragebogen Kurzgespräch

Nun ist der beste Zeitpunkt, um mit dem Lernen der wichtigsten Themen über die Schweiz, des Kanton BL und Gemeinde Münchensteins zu beginnen.

  • Der Kanton (SID) prüft Ihre Unterlagen.
  • Der Bund (SEM) prüft Ihre Unterlagen.
  • Sollten Einwände zu Ihrer Einbürgerung bestehen, werden Sie direkt vom SID in Kenntnis gesetzt.

  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten wir vom SID die Aufforderung, Sie innerhalb der nächsten 6 Monate zu einem Integrationsgespräch (oft als Einbürgerungstest verstanden) einzuladen.
  • Die verantwortliche Bürgerrätin ruft Ihre Referenzen an.
  • Die Verwalterin der Bürgergemeinde lädt Sie per E-Mail zum Integrationsgespräch, mindestens 3 Wochen VOR Termin, ein.
  • Jetzt ist der letzte Moment, Ihr Wissen auf das entsprechende Niveau zu bringen um dann, im Integrationsgespräch, Ihr Wissen über die Schweiz, über den Kanton und über die Gemeinde Münchenstein, abrufen zu können.
  • Zwischenzeitlich wurden Sie wahrscheinlich auch schon zum Gespräch beim Kanton (SID) aufgefordert.

  • Beim Integrationsgespräch sind mindestens drei Bürgerräte und die Verwalterin, als Protokollführerin, anwesend.
  • Das Gespräch dauert 30 Minuten.
  • Folgende Themen werden auf allen 3 Ebenen (Bund - Kanton - Gemeinde) im Gespräch geprüft (kein Kreuzchen-Test)
  1. Politik
  2. Geografie
  3. Geschichte
  4. Sitten und Gebräuche
  5. Rechte und Pflichten
  • Kinder ab 12 Jahren müssen ebenfalls mit dabei sein. Jüngere Geschwister sind herzlich eingeladen.

Das Integrationsgespräch ist klar vom Kanton reglementiert und soll Folgendes aussagen können:

Die Bewerberin oder der Bewerber gilt als erfolgreich integriert, wenn sie bzw. er:

  1. Über mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens in deutscher Sprache (siehe Nachweis der Deutschkenntnisse) verfügt
  2. In die regionalen, kantonalen und kommunalen Verhältnisse integriert ist, insbesondere am sozialen Leben teilnimmt und Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung pflegt
  3. Über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und der Gemeinde verfügt und mit den regionalen, kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und -verhältnissen, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
  4. Am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt
  5. Sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz bekennt
  6. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, namentlich über einen guten finanziellen und strafrechtlichen Leumund verfügt
  7. Die Werte der Bundesverfassung respektiert
  8. Ihren Ehegatten bzw. seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin bzw. seinen eingetragenen Partner sowie ihre bzw. seine minderjährigen Kinder bei deren Integration fördert und unterstützt.
  • Am Ende des Gesprächs wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihrem Einbürgerungsgesuch entsprochen werden kann.
  • Ist der Entscheid der Bürgerräte positiv ausgefallen, werden Sie dem SID zur Einbürgerung empfohlen.
  • Gibt es noch Themen, bei denen Sie sich noch mehr Wissen aneignen müssen, wird auch dieser Entscheid dem SID mitgeteilt und Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Wiederholungsgespräch eingeladen. Dieses wird zusätzlich kostenpflichtig, CHF 300.00.

Nach erfolgreichem Gespräch beim SID (Unterzeichnung der Loyalitätserklärung und der Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung) erhalten wir die Aufforderung, Sie in der nächsten Bürgergemeindeversammlung (BGV) zur Einbürgerung vorzustellen.

  • Die verantwortliche Bürgerrätin für Einbürgerungen, Frau Silvia Bätscher, stellt mit einer ca. 3-minütigen Darstellung jede:n Kandidat:in der Versammlung (ca. 80 - 120 Personen) vor.
  • Nach der Vorstellung wird sofort über Ihr Einbürgerungsgesuch (mit Handerheben) abgestimmt.
  • Sie dürfen im Gastbereich der Bürgergemeindeversammlung beiwohnen, dürfen sich aber nicht selber dazu äussern.
  • Das Abstimmungsergebnis wird protokolliert.

  • Das Abstimmungsresultat wird dem SID per Protokollbeschluss mitgeteilt.
  • Da in der Zwischenzeit rund 1.5 Jahre seit der Anmeldung vergangen sind, kontrollieren das SID wie auch das SEM nochmals Ihre Unterlagen.
  • Sollten zwischenzeitlich Verfehlungen wie z.B. Einträge im Strafregister oder Steuerschulden zum Vorschein kommen, wird der Einbürgerungsprozess sofort gestoppt und Sie erhalten direkt vom SID den Bescheid.
  • Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie, meist innerhalb von 8 - 12 Monaten, vom Landrat einen Protokollauszug, der bestätigt, dass Sie nun im Kantonsbürgerrecht des Kantons Baselland aufgenommen wurden und entsprechend die Schweizer Staatsbürgerschaft und das Bürgerrecht von Münchenstein erhalten haben.
  • Nachdem das Zivilstandsamt die Mutation vorgenommen hat, können Sie den Schweizer Pass im Pass Büro in Liestal beantragen.

Nachdem Sie den Protokollauszug des Landrates erhalten haben, werden Sie persönlich zur nächsten Bürgergemeineversammlung eingeladen, damit Ihnen die Bürgerrechts-Urkunde überreicht werden kann.

WIR GRATULIEREN HERZLICH ZUR ERFOLGREICHEN EINBÜRGERUNG!

Nun sind Sie:

=> Münchensteiner Bürger:in

=> Bürger:in des Kantons Baselland

=> Schweizer Bürger:in!

Es würde uns freuen, Sie nun an den halbjährlich stattfindenden Bürgergemeindeversammlungen zu treffen. Gerne dürfen Sie sich auch aktiv bei der Gestaltung der Bürgergemeinde einsetzen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft!

Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) oder bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland (SID) finden Sie weitere Informationen und Merkblätter zur Einbürgerung.