Die verantwortliche Bürgerrätin für das Ressort Einbürgerungen, Frau Silvia Bätscher, berät die gesuchstellende Person im Einbürgerungsverfahren der Bürgergemeinde. Sie ist ebenfalls Delegierte des Bürgerrates in der Rebbaukommission.
Frau Bätscher leitet den Prozess des Einbürgerungsverfahrens der Bürgergemeinde.
Ins Gemeindebürgerrecht von Münchenstein kann aufgenommen werden, wer in bürgerlichen Ehren und Rechten steht, einen guten Leumund besitzt, sich zu unseren demokratischen Einrichtungen bekennt, die schweizerische Sinnesart bejaht und seinen privaten und öffentlich-rechtlichen Pflichten nachkommt.
Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte den kantonalen Vorschriften. Siehe dazu folgende Informationen und Merkblätter des Kantons.
Hier finden Sie die Informationen und Formulare der Bürgergemeinde Münchenstein zum Download:
Anmeldeformular zur Einbürgerung für SchweizerInnen
Anmeldeformular zur Einbürgerung für ausländische Staatsangehörige
Links zur Vorbereitung für das Integrationsgespräch:
Werden Sie Bürgerin/Bürger der Bürgergemeinde Münchenstein und bringen Sie Ihre Ideen, Ihre Stimme und Ihr Engagement für eine starke und lebendige Zukunft, als neue/n aktive/n und motivierte/n Bürgerin/Bürger, ein und helfen Sie, die Bürgergemeinde weiterzuführen.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, Teil dieser Gemeinschaft zu werden und gemeinsam mit uns eine lebendige, vielfältige und lebenswerte Bürgergemeinde zu gestalten.
Die Einbürgerung startet mit dem Ausfüllen und Einsenden des Anmeldung EB-Aktion SchweizerInnen.
Hier finden Sie den Flyer mit allen wichtigen Information.
Ende der Aktion: 13. Oktober 2024
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt auf dem Weg der Integration in ein Leben in der Schweiz. Sie gibt der eingebürgerten Person das Recht abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden.
Die Schweiz kennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, riskiert also nicht, die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren, es sein denn, der Herkunftsstaat akzeptiert keine Doppelbürgerschaft.
Es gibt das ordentliche Einbürgerungsverfahren und das erleichterte Einbürgerungsverfahren, hier kurz erklärt: Einbürgerungsverfahren
Wenn Sie sich in Münchenstein einbürgern lassen wollen, dann sind Sie hier herzlich willkommen.
Informieren Sie sich im Internet oder hier, auf unserer Webseite, über die Möglichkeiten und Anforderungen um Schweizer Bürger:in, Bürger:in des Kantons Baselland und Bürger:in von Münchenstein zu werden.
Sie füllen das Anmeldeformular (für jede Person ein Formular) aus, siehe Link unten, legen die entsprechenden Unterlagen, gemäss Rückseite bei und senden diese an uns, gerne auch per E-Mail.
Das Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige finden Sie hier
Das Anmeldeformular für Schweizer Staatsangehörige finden sie hier
Ihre Anmeldung wird nach Erhalt kontrolliert und wenn die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail-Einladung zum Kurz- bzw. Kennenlerngespräch.
In diesem Kurz- und Kennenlerngespräch wird Ihnen der ganze Einbürgerungsprozess ausführlich erklärt und Sie erhalten alle Unterlagen für eine erfolgreiche Einbürgerung.
Sie haben sich nun bereits schon viele Gedanken über die Einbürgerung gemacht.
Nun ist der beste Zeitpunkt, um mit dem Lernen der wichtigsten Themen über die Schweiz, des Kanton BL und Gemeinde Münchensteins zu beginnen.
Das Integrationsgespräch ist klar vom Kanton reglementiert und soll Folgendes aussagen können:
Die Bewerberin oder der Bewerber gilt als erfolgreich integriert, wenn sie bzw. er:
Nach erfolgreichem Gespräch beim SID (Unterzeichnung der Loyalitätserklärung und der Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung) erhalten wir die Aufforderung, Sie in der nächsten Bürgergemeindeversammlung (BGV) zur Einbürgerung vorzustellen.
Nachdem Sie den Protokollauszug des Landrates erhalten haben, werden Sie persönlich zur nächsten Bürgergemeineversammlung eingeladen, damit Ihnen die Bürgerrechts-Urkunde überreicht werden kann.
WIR GRATULIEREN HERZLICH ZUR ERFOLGREICHEN EINBÜRGERUNG!
Nun sind Sie:
=> Münchensteiner Bürger:in
=> Bürger:in des Kantons Baselland
=> Schweizer Bürger:in!
Es würde uns freuen, Sie nun an den halbjährlich stattfindenden Bürgergemeindeversammlungen zu treffen. Gerne dürfen Sie sich auch aktiv bei der Gestaltung der Bürgergemeinde einsetzen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft!
Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) oder bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland (SID) finden Sie weitere Informationen und Merkblätter zur Einbürgerung.